Haften Eltern für ihre Kinder, wenn diese illegal Dateien aus dem Internet downloaden? Ein viel beachtetes Urteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe (BGH) schränkt die Haftung zumindest stark ein. Demnach dürfte eine elterliche Belehrung über die Illegalität von Filesharing ausreichen, damit die Eltern nicht für ihren Nachwuchs geradestehen müssen (Urteil vom 15. November 2012, Az. I ZR 74/12).