Die Berufs- und Dienstunfähigkeit (BU und DU)

 

Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine große Bedeutung erlangt. Trotzdem besitzt erst jeder sechste Berufstätige diese Versicherung, obwohl längst bekannt ist, dass das Risiko Berufsunfähigkeit ein existenzielles darstellt.
Tritt der Fall ein, verliert der Betroffene sein Arbeitseinkommen (oft für die gesamte Lebensdauer),
die gesetzliche Rentenversicherung zahlt entweder gar nichts oder viel zu wenig.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) stellt neben der privaten Haftpflichtversicherung die
wichtigste Versicherung dar!

Ganz wichtig sind die Bedingungen, die dem Vertrag zu Grunde liegen. Qualifizierte Beratung ist bei der Vielfalt der Möglichkeiten unerlässlich.

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Fragen & Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wann ist man eigentlich berufsunfähig? Wann und wie viel zahlt die gesetzliche Rentenversicherung bei Erwerbsunfähigkeit? Wer sollte sich versichern? Worauf sollte man bei Vertragsschließung achten? Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Wann ist man eigentlich berufsunfähig?

Berufsunfähigkeit (BU) liegt vor, wenn man infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% auszuüben. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif kann die Definition abweichen. Gute Tarife versichern auch die Tätigkeit von Hausfrauen/-männern, Schülern, Studenten und Auszubildenden als Beruf.

Wann und wie viel zahlt die gesetzliche Rentenversicherung bei Erwerbsunfähigkeit?

Die nach dem 01.01.1961 Geborenen erhalten die volle Erwerbsminderungsrente (das sind aber nur 38%! vom letzten Bruttogehalt), wenn sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Dabei muss jede Tätigkeit, die der Arbeitsmarkt bietet, angenommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Berufsstarter erfüllen das regelmäßig nicht.
Damit ist klar: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss.

Wer sollte sich versichern?

Jeder und zwar so früh wie möglich. Die Absicherung in jungen Jahren bietet viele Vorteile.

Das geringe Eintrittsalter erlaubt sehr günstige Prämien, die über die gesamte Laufzeit gesichert
sind. Wird später ein Beruf mit höherem Risiko ausgeübt, führt dies nicht zu einer höheren Einstufung
und somit auch nicht zu höheren Beiträgen.
Der Gesundheitszustand ist üblicherweise in jungen Jahren gut, das heißt, Ausschlüsse oder
Zuschläge entfallen.
Risikosportarten, wie Tauchen, Kampfsportarten oder viele der sogen. Fun- Sportarten werden heute
gern betrieben. Dafür verlangen die Versicherer Risikozuschläge bei den Prämien oder versichern gar
nicht. Auch hier gilt: Wird die Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen, entfällt dies, wenn diese
Sportarten (noch) nicht betrieben werden.

Worauf sollte man bei Vertragsschließung achten?

  • Einen geeigneten Anbieter am Markt auszuwählen ist abhängig vom Alter, dem Beruf, der Beantwortung der Gesundheitsfragen und von den Versicherungsbedingungen sowie der Finanzstärke des Versicherers.
  • Wer den Abschluss einer Versicherung plant, sollte sorgfältig auswählen. Die aktuellen Tarife bieten heute auch den Vorteil, dass mit einer niedrigen Versicherungssumme begonnen werden kann. Später kann diese ohne neue Gesundheitsfragen erhöht werden (Erhöhungsoption).
  • Die Laufzeit sollte so lang wie möglich sein (bis zum Renteneintritt).
  • Die Höhe der versicherten Rente muss ausreichen, die Lebenshaltungskosten und den Aufbau der Altersvorsorge sicherzu stellen. Richtwert: Das Nettoeinkommen
  • Wir empfehlen in den meisten Fällen, die Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag zu versichern, also nicht zusammen mit einer Renten- oder Lebensversicherung. Trennen Sie versichern und sparen! Sollte es im Laufe des langen Arbeitslebens zu finanziellen Engpässen kommen, kann der Sparvertrag beitrgsfrei gestellt werden, der BU- Vertrag sollte weiter laufen, um den Versicherungsschutz zu behalten.
  • Der Markt hält zahlreiche Tarifvarianten bereit. Jedoch beinhalten Tarife trotz sehr gutem Rating zahlreiche Fallstricke. Darüber hinaus gibt es innerhalb der Tarife einige sinnvolle oder weniger sinnvolle Zusatzoptionen, die gewählt werden können. Vergleichsrechner können hier allenfalls zum Prämienvergleich dienen. Lassen Sie sich hier auf jeden Fall individuell beraten.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Dienstunfähigkeit (DU) bedeutet, dass ein Beamter infolge körperlicher oder geistiger Schwäche unfähig ist, seine Dienstpflichten dauernd zu erfüllen. Bei dauernder Dienstunfähigkeit wird der Beamte in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen (Zwangspensionierung). Ansprüche auf ein Ruhegehalt bestehen erst nach 5 Dienstjahren (Ausnahme bei Schädigungen durch den Dienst z.B. bei Dienstunfall). Auch nach dieser Zeit ergibt sich im Fall einer DU eine erhebliche Versorgungslücke in Bezug auf den Nettoverdienst der Dienstzeit (zwischen 30% und 40%). Durch das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DneuG) des Bundes traten weiter Einschränkungen in Kraft.

Junge Beamte sollten sich auf jeden Fall sachkundig beraten lassen, denn berufsgruppenspezifische Regelungen, Unterschiede im Beamtenstatus (Beamter auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit) haben Auswirkungen auf die Versorgung im DU-Fall.

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel können Versorgungslücken geschlossen werden. Auch hier muss genau auf die Inhalte des Vertrages geachtet werden, denn nicht bei jedem Anbieter ist Dienstunfähigkeit wirklich voll versichert (echte und unechte DU-Klausel).

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