Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei Terrorgefahr

Reiserücktrittsversicherung: Gerade ist es wieder passiert: Vor wenigen Tagen gab es einen Anschlag in Istanbul, 43 Menschen wurden getötet und weitere 230 verletzt. Nun hat man eine Reise gebucht, freut sich auf den Urlaub und dann kommt die Meldung, dass es im Urlaubsland einen Terrorangriff gab. Natürlich haben dann viele Touristen keine Lust mehr, ein Flugzeug zu besteigen und hinzufliegen. Zum Glück hat man eine Reiserücktrittsversicherung. Aber greift die in diesem Fall? Leider nicht.

Außenversicherung: Hausrat in Hotel und Ferienwohnungen versichert

Hausratsversicherung: ein deutscher Haushalt, der einen Einbruch erleidet, ist mit einer Wahrscheinlichkeit von achtzig Prozent gegen den entstandenen Schaden versichert. Dass diese Versicherung gegen die Schäden eines Einbruchsdiebstahls auch im Urlaub gelten kann, wissen die wenigsten. Doch ist es tatsächlich so, dass „Hausrat auf Reisen“ über eine sogenannte Außenversicherung in Sicherheit ist.

Versicherungen als Erbe

Ein Todesfall erfordert sehr viel Kraft. Nicht nur, dass man mit den schweren Gefühlen der Trauer leben lernen muss, nein, zugleich müssen ganz alltägliche Dinge geregelt werden. Denn der Erblasser hinterlässt nicht immer nur ein Vermögen, Habseligkeiten oder andere Kostbarkeiten – sondern auch ein Bündel an Versicherungen. Wie geht man nun als Hinterbliebener mit diesem Erbe um? Wichtig ist, das Ganze nicht auf die lange Bank zu schieben.

Wer haftet, wenn Bello und Schnuffi die Wohnung beschädigen?

Lebt man mit einem Haustier in einer Mietwohnung, hat man sich ein Stück Wildnis in die eigenen vier Wände geholt. Meist geht das gut. Manchmal sind aber zerrissene Sofakissen, Urinspuren auf dem Teppich oder Nagezahnabdrücke in Parkett und Schrankwand die Zeugen dieses Zusammenlebens. Vermieter finden das nicht so schön, für den Mieter heißt das dann, kostspielig wieder den Urzustand herzustellen. Das kann ins Geld gehen, außer man hat die entsprechende Versicherung.

Steuererklärung – Häufige Fehler vermeiden!

Wer seine Steuererklärung selbst macht, muss sich sputen – Rentner und Arbeitnehmer müssen sie bis zum 31. Mai einreichen. Länger Zeit lassen kann sich, wer einen Steuerberater in Anspruch nimmt, dann muss man die Erklärung bis zum Jahresende abgeben. Wer häufige Fehler bei der Steuererklärung kennt, der kann auf mehr Geld hoffen!